Betriebsordnung

 

 

 

1. Von 21:30-6:00 ist absolute Stallruhe einzuhalten.

 

2. Es wird ausreichend eingestreut und gefüttert, deshalb ist zusätzliches selbstständiges Einstreuen und Füttern nur nach Absprache mit der Betriebsleitung möglich. Ebenso bedürfen Veränderungen an der Anlage bzw. deren Einrichtungen der vorherigen Genehmigung.

 

3. Vor dem Verlassen der Box sind die Hufe auszukratzn, die benutzte Putzstelle auf der Stallgasse ist ebenso wie der Innen- und Außenwaschplatz nach dem Putzen bzw. Waschen sauber zu hinterlassen.

Auf der gesamten Anlage ist der eigen produzierte Müll in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen!

 

4. Die Hallenordnung ist einzuhalten, siehe hierzu den Aushang am schwarzen Brett.

 

5. Das Ausreiten im Gelände ist nach Einbruch der Dämmerung zu unterlassen. Höflichkeit gegenüber jedermann sowie ein rücksichtsvolles Reiten nur auf den vorhandenen Wegen wird vorausgesetzt.

 

6. Das Rauchen, ebenso das verwenden von offenen Feuer und Licht, ist auf der gesamten Anlage mit ausnahme von Biergarten und Gesellschaftsräumen, strikt verboten!

 

7. Betreten und Befahren der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr, Eltern haften für ihre Kinder!

 

8. Auf dem gesamtem Betriebsgelände ist zwingend im Schritt-Tempo zu fahren! Es wird gebeten nur die vorgesehenen Parkplätze zu benutzen.

 

9. Hunde sind auf der Anlage an der Leine zu führen! Von Hundebesitzern welche ihre Hunde dennoch frei laufen lassen, ist die Anlage einmal wöchentlich von Hundekot zu säubern.

 

10. Ein höflicher Umgang, reiterkameradschaftlicher Umgang miteinander wir vorausgesetzt, denn er dient letztlich dem Wohlfühlen aller Beteiligten.